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BIK BIK-Quad ASCHPURWIS + BEHRENS GmbH

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Quotenverfahren

Untersuchungen nach dem Quotenverfahren gehören zu den "Nicht zufälligen" Stichproben. Neben den repräsentativen gezogenen Zufallsstichproben, die den induktiven Schluss von der Statistik auf die Grundgesamtheit erlauben, haben sich in der Praxis der Marktforschung Untersuchungen nach dem Quotenverfahren durchgesetzt.

Bei der Quotenstichprobe werden einzelne Merkmale in ihrer Verteilung vorgegeben. Das sind die so genannten Quoten, die

  • neben der regionalen Verteilung (z.B. Bundesländer, Regierungsbezirke) und Gemeindegrößen
  • auch Merkmale wie z.B. Geschlecht, Alter, Berufstätigkeit und Berufsstellung des Befragten bestimmen
und die alle zusammengenommen die Grundgesamtheit im gewünschten Verhältnis (in der Regel proportional, in Ausnahmefällen auch disproportional) widerspiegeln.

BIK liefert auf der Grundlage der BIK-Basisdaten, der Länder- und Kommunalstatistik sowie Sonderauswertungen aus dem Mikrozensus Stichprobeninformationen für Untersuchungen nach dem Quotenverfahren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene für unterschiedliche Grundgesamtheiten. Bei Regionsdefinitionen und -abgrenzungen kommen administrative und nicht-administrative Gebietseinheiten zur Anwendung. Die wichtigsten Regionalabgrenzungen siehe: Kurt Behrens, in: Regionale Standards